Begleitetes Fahren ab 17: Voraussetzungen, Begleitperson, Kosten, Probezeit und alle Vorteile.
Anmeldung ab 16,5 Jahren, Theorieprüfung ab 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung ab 1 Monat vorher.
Mind. 30 Jahre alt, 5 Jahre Klasse B, max. 1 Punkt Flensburg. Mehrere Begleitpersonen möglich.
2 Jahre Probezeit. BF17-Fahrer verursachen weniger Unfälle – viele Versicherungen bieten günstigere Tarife.
Alleinfahren = Straftat: Widerruf der Fahrerlaubnis, Probezeit auf 4 Jahre, Aufbauseminar, Geldstrafe.
Mindestens 30 Jahre alt, 5 Jahre Führerschein Klasse B, max. 1 Punkt in Flensburg.
Straftat: Widerruf der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, Probezeit auf 4 Jahre, Aufbauseminar.
Ab 16,5 Jahren. Theorieprüfung ab 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, Praxis ab 1 Monat vorher.