Führerschein mit 17 – Begleitetes Fahren BF17: Alles was du wissen musst

BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) ermöglicht Jugendlichen, bereits ab 17 Jahren mit einer Begleitperson Auto zu fahren. Laut Statistik des Kraftfahrtbundesamts verursachen BF17-Fahrer nach Erhalt des Führerscheins mit 18 deutlich weniger Unfälle als gleichaltrige Fahranfänger ohne BF17-Erfahrung – der Unterschied liegt bei über 20 % geringerer Unfallrate im ersten Jahr. Das Programm gibt dir ein ganzes Jahr echte Fahrerfahrung unter sicherer Begleitung, bevor du alleine auf die Straße darfst.

BF17 Voraussetzungen: Ab wann ist die Anmeldung möglich?

Die Anmeldung für BF17 ist bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und 6 Monaten (16,5 Jahren) bei einer zugelassenen Fahrschule möglich. Für die Prüfungen gelten folgende gesetzliche Fristen:

Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung zunächst als vorläufiger Berechtigungsschein (rosa Schein) ausgestellt. Den EU-Führerschein erhältst du automatisch mit 18 Jahren, sofern keine Verstöße vorliegen. Für die Anmeldung benötigst du: Lichtbildausweis oder Reisepass, aktuellen Sehtest (Optiker oder Fahrschule, max. 2 Jahre alt), Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis (max. 3 Jahre alt) und die Anmeldebestätigung deiner Fahrschule.

Begleitperson bei BF17: Wer darf mitfahren?

Die Anforderungen an die Begleitperson sind im § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) klar geregelt. Wer nicht alle Voraussetzungen erfüllt, darf rechtlich nicht als Begleitperson fungieren:

Wichtig: Verliert die Begleitperson nachträglich ihre Eignung (z. B. durch einen neuen Flensburg-Punkt), muss sie umgehend aus dem Führerschein ausgetragen werden – sonst gilt jede Fahrt rechtlich als Fahren ohne Begleitperson. Die Austragung erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt).

BF17 Kosten: Was kostet der Führerschein mit 17?

BF17 selbst verursacht keine zusätzlichen Gebühren gegenüber dem regulären Führerscheinerwerb. Die Gesamtkosten für den Führerschein Klasse B in Deutschland setzen sich typischerweise wie folgt zusammen:

KostenpostenRichtwert
Grundgebühr Fahrschule (Anmeldung, Verwaltung, Lernmaterial)200 – 400 €
Fahrstunden Grundausbildung (35–45 Stunden á 40–55 €)1.400 – 2.475 €
Pflichtfahrten: Autobahn, Nacht, Überland (je 5 Stunden)180 – 330 €
Theorieprüfung TÜV/DEKRA22 – 26 €
Praktische Prüfung TÜV/DEKRA95 – 130 €
Führerscheinantrag bei Behörde43 – 55 €
Sehtest + Erste-Hilfe-Kurs20 – 60 €
Gesamtkosten (Schätzung)1.960 – 3.476 €

Spartipp: Wer mit dem GetMyLappen KI-Fahrlehrer die Theorieprüfung beim ersten Versuch besteht, spart die Wiederholungsgebühr (22–26 €) und reduziert durch solide theoretische Grundlagen oft auch die Anzahl der nötigen Fahrstunden. Jede eingesparte Fahrstunde bedeutet 40–55 € weniger Kosten.

BF17 Probezeit: Regeln und Verlängerung durch Verstöße

Nach bestandener praktischer Prüfung beginnt die 2-jährige Probezeit – genauso wie beim regulären Führerschein. Sie endet automatisch nach 2 Jahren, sofern keine schwerwiegenden Verstöße begangen wurden.

Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?

Das Punktesystem in der Probezeit unterscheidet zwischen A-Verstößen (schwere Verstöße) und B-Verstößen (weniger schwere Verstöße). Die Konsequenzen:

Typische A-Verstöße: Fahren unter Alkohol oder Drogen, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h innerorts), Rotlicht-Verstoß, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Begleitperson während BF17-Phase.

Typische B-Verstöße: Geringe Geschwindigkeitsüberschreitung (bis 20 km/h innerorts), Handy am Steuer, Gurtvergehen, Abstandsvergehen.

Versicherungsvorteile durch BF17

Einer der größten praktischen Vorteile von BF17 liegt in der Kfz-Versicherung. Wer mit 18 den Führerschein erhält und nachweislich am BF17-Programm teilgenommen hat, gilt bei vielen Versicherern als erfahrenerer Fahreinsteiger und profitiert von günstigeren Tarifen:

Empfehlung: Vergleiche vor dem 18. Geburtstag mehrere Versicherungsangebote und weise deine BF17-Teilnahme aktiv nach – das kann über mehrere Jahre hunderte Euro sparen.

BF17 ohne Begleitperson fahren: Diese Konsequenzen drohen

Alleine zu fahren, obwohl die Begleitperson fehlt, ist keine Ordnungswidrigkeit – es ist eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend:

Auch für die Begleitperson kann es Konsequenzen haben: Wer als eingetragene Begleitperson wissentlich duldet, dass der Fahrschüler alleine fährt, macht sich der Beihilfe strafbar. Zusätzlich kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern oder den Schaden beim Fahrer in Regress nehmen.

Häufige Fragen zu BF17

Wie lange ist die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit bei BF17 (begleitendes Fahren ab 17) beträgt 2 Jahre – genauso wie beim regulären Führerschein. Sie beginnt mit dem Tag der bestandenen praktischen Prüfung.

Was passiert mit Punkten in Flensburg bei BF17?

Punkte in Flensburg gelten auch während der BF17-Probezeit. Ab 1 Punkt verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar wird fällig. Die Begleitperson darf max. 1 Punkt haben.

Was kostet BF17 – Führerschein mit Begleitperson?

BF17 selbst kostet nichts extra. Die Begleitperson fährt gratis mit. Gesamtkosten Führerschein Klasse B liegen bei ca. 1.500–2.500 Euro (Fahrschule, Prüfungsgebühren). Viele Versicherungen bieten BF17-Rabatt.

Führerschein ab 17: Wie funktioniert BF17?

Mit BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) darf man ab dem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren. Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich. Ab 18 gilt der Führerschein ohne Begleitung.

Wer darf Begleitperson bei BF17 sein?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B besitzen und darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben. Mehrere Begleitpersonen sind erlaubt.

Was passiert, wenn man bei BF17 ohne Begleitperson fährt?

Alleinfahren ohne Begleitperson ist eine Straftat: Widerruf der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, Aufbauseminar – auch für die Begleitperson drohen Konsequenzen.

Ab wann darf man sich für BF17 anmelden?

Die Anmeldung für BF17 ist ab 16,5 Jahren möglich. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

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